Erdölbohrungen vor Fuerteventura?
Die kanarische Regierung erteilte im Jahre 2001 eine Lizenz an die Gesellschaft Repsol, die spanische Exxon, für Probebohrungen zur Erdölsuche in den östlichen Gewässern um die Kanarischen Inseln, sprich: vor den Küsten Fuerteventuras und Lanzarotes.
Nach Funden des begehrten ‘schwarzen Goldes’ in den Hohheitsgewässern von Marokko scheint die Wahrscheinlichkeit auf dessen Vorhandensein um das kanarische Archipel herum wohl sehr groß zu sein.
Jetzt, zwei Jahre nach der Lizenzvergabe, ist endlich auch die EU-Verwaltung in Brüssel hellhörig geworden. Von dort wird eine Stellungnahme von der spanischen Regierung gefordert, die die Unversehrtheit des kanarischen Archipels während der Probebohrungen sicherstellt. Die durch EU-Recht unter Naturschutz stehenden Inseln dürften nicht unter den möglichen Konsequenzen einer Erdölförderung zu leiden haben.
Ein Dekret der EU aus dem Jahre 1993 klassifiziert die östlichen Inseln als ‘biologisches Reservat’; resultierend stellen die Installationen von Erdölbohrinseln ein erhöhtes Risiko für diese Zone im allgemeinen, für den Fischfang und die Lebensvielfalt des Ozeans im speziellen dar.
Die Eingabe im Europäischen Parlament wurde von den EU-Abgeordneten José María Mendiluce, Mitglied der PSOE (der spanischen sozialdemokratischen Oppositionspartei), sowie den EU-Abgeordneten der (deutschen) GRÜNEN, Jean Lambert und Inge Schörling vorgenommen. Laut der Eingabe im Parlament soll auch untersucht werden, ob der Firma Repsol eine Umweltverträglichkeitsstudie auferlegt wurde, wie es bei derartigen Eingriffen in die Natur üblich sei. Des weiteren möchte man Aufschluss darüber erhalten, ob gewisse Bannmeilen um speziell geschützte Gebiete, wie die kleine nördliche Inselgruppe ‘Chinijo’, die Inseln ‘La Graciosa’ und ‘Isla de Lobos’ und um die südliche Halbinsel Jandía eingehalten worden sind.
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